Allgemeine Geschäftsbedingungen / Conditions of use
Verkaufs- und Lieferbedingungen für Geschäfte mit Unternehmern
Stand: März 2008
1. Allgemeines, Geltungsbereich
a) Für alle Verträge mit einem Unternehmer gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, wir haben der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis abweichender Klauseln des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
b) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer.
2. Angebot, Leistungsumfang
a) Unsere Angebote sind freibleibend und werden bei Bestellung erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Bestellungen, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren sind, können wir innerhalb von 4 Wochen annehmen.
b) Bei gefärbter Ware gelten kleine Abweichungen der Farbe nicht als Mangel.
c) Technische Änderungen und Modellabweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem technischen Fortschritt entsprechen und für den Käufer zumutbar sind.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager Villingen-Schwenningen zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Fracht und Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
b) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Er ist ohne jeden Abzug netto Kasse binnen 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Käufer auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Im Fall des Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Unser Recht, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, bleibt unberührt.
c) Zur Annahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet; eine Annahme erfolgt erfüllungshalber. Kosten und Diskontspesen sind vom Käufer zu zahlen.
d) Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Ein Skontoabzug von Frachtkosten oder sonstigen Spesen ist in keinem Fall zulässig.
e) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
4. Lieferung
a) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
b) Die vereinbarte Lieferzeit gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben.
c) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
d) Teillieferungen sind zulässig.
e) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
f) Wird die Lieferzeit von uns nicht eingehalten, so ist der Käufer berechtigt und verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu setzen. Die Nachfrist hat mindestens 14 Tage zu betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. In Fällen höherer Gewalt können beide Parteien erst nach Ablauf einer Frist von insgesamt 2 Monaten zurücktreten, es sei denn, diese Frist ist für eine der Parteien aus besonderen Gründen unzumutbar.
g) Schadensersatz statt der Leistung kann der Käufer nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen der Ziff. 6 d) und e) und nur dann verlangen, wenn er uns bei Setzung der Nachfrist darauf hinweist, daß er bei Ausbleiben der Lieferung Schadensersatzansprüche geltend machen wird.
h) Bei Nichtabnahme bestellter Ware kann der Verkäufer vom Käufer eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 20 % des Kauf- (Rechnungspreises) verlangen. Bei Nachweis eines höheren Schadens bleibt es dem Verkäufer unbenommen einen höheren Ersatzbetrag anzusetzen. Der Käufer kann Herabsetzung der Schadensersatzpauschale verlangen, wenn er nachweist, dass der Schaden geringer ausfällt.
5. Gefahrenübergang, Versand
a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager Villingen-Schwenningen vereinbart.
b) Der Versand erfolgt in handelsüblicher Weise und ohne Anspruch auf günstigste Verfrachtung, sofern keine andere Anweisung des Käufers vorliegt.
c) Ein Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist oder der Versand mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt wird. Sofern der Käufer es wünscht, wer- den wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer. Bei Direktlieferung ab Werk geht die Gefahr bereits auf den Käufer über, wenn die Ware das Werk ver- läßt. Wenn der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Käufers verzögert wird, geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6. Mängelgewährleistung, Schadensersatz
a) Die gelieferte Ware ist durch den Käufer unverzüglich auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein nicht erkennbarer Mangel erst später, so hat der Käufer diesen unverzüglich nach der Entdeckung spezifiziert zu rügen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Ware auch hinsichtlich eines solchen Mangels als genehmigt.
b) Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung der Ware sind wir - sofern nichts anderes vereinbart ist - berechtigt, die mangelhafte Ware nach unserer Wahl zurückzunehmen und durch vertragsgemäße Ware zu ersetzen oder die gelieferte Ware nachzubessern.
c) Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine vom Käufer gesetzte angemessene Frist hinaus oder schlägt sie fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
d) Unsere Haftung auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich deliktischer Ansprüche) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit eines Menschen sowie bei Garantiehaftung. Die zwingende Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenfalls unberührt.
e) Schadensersatzansprüche des Käufers sind auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das gilt nicht bei Ansprüchen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Begrenzung gilt ferner nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen und in den Fällen einer zwingen- den Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
7. Gewährleistung und Schadensersatz bei Druckaufträgen und Produktion für den Käufer
a) Der Auftraggeber hat zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenabzüge sowie die fertige Ware sofort nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die auch bei einer sorgfältigen Untersuchung nicht festzustellen sind, hat der Auftraggeber unverzüglich nach deren Auftreten schriftlich anzuzeigen.
b) Bei farbigen Reproduktionen können in allen Druckverfahren Abweichungen vom Original entstehen. Ebenso können geringfügige Abweichungen zwischen Andrucken und dem Auflagendruck vorkommen. Solche dem Auftraggeber zumutbaren und technisch nicht vermeidbaren Abweichungen stellen keinen Mangel dar und lösen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers aus. c) Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht von unserer Seite.
d) Im übrigen richtet sich die Gewährleistung/Haftung nach Ziff. 6.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Begleichung unserer Gesamtforderungen auch aus anderen mit dem Käufer geschlossenen Verträgen aus der laufenden Geschäftsverbindung vor.
b) Sofern wir wegen Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere wegen Zahlungsverzugs, zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt sind, hat der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen nach Erklärung unseres Rücktritts unverzüglich zurückzugeben. Die Kosten für die Rückgabe trägt der Käufer.
c) Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
d) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
e) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. MwSt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, daß der Käufer uns die abge- tretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
f) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
g) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so wird bereits jetzt vereinbart, daß der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
h) Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
i) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9. Eigentums- und Urheberrechte/Rechte Dritter
a) Die von uns zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten und Stehplätze bleiben unser Eigentum und werden nicht an den Auftraggeber aus- geliefert. Dies gilt auch, wenn die Herstellung dieser Gegenstände gesondert in Rechnung gestellt wird.
b) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass, soweit der Auftrag auf seinen Vorgaben beruht, durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns insoweit von allen Ansprüchen, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte gegen uns geltend machen, freizustellen.
10. Verjährung
a) Die Gewährleistungsansprüche des Käufers bei Mängeln der gelieferten Waren nach § 437 BGB verjähren in einer Frist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Waren.
b) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen (§ 280 BGB), die nicht unter Abs. a) fallen, verjähren in einer Frist von einem Jahr seit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
c) Die Verjährungsregelungen in Abs. a) und b) gelten nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB und der §§ 478, 479 BGB sowie für Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen. Sie gelten ferner nicht in Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere das BGB und HGB) mit Ausnahme des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
b) Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist Villingen-Schwenningen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
c) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.